Satzung der Vereinigung, Muttersprachlicher Persischunterricht (Farsi) in Darmstadt und Kreis (VMPD) e.V.


Präambel

Diese Satzung regelt die Bedingungen des Muttersprachlichen Persischunterrichtes (Farsi) in Darmstadt,
die Aufgaben und die Verpflichtungen des Lehrerkollegiums und der Elternschaft.


§ 1 Name, Sitz und Art der Vereinigung

1. Die Vereinigung heißt: Vereinigung Muttersprachlicher Persischunterricht (Farsi) in Darmstadt und Kreis (VMPD)
2. Die Vereinigung (VMPD) ist ein eingetragener Verein und ist unabhängig von irgendeiner Partei und wird nur von der Elternschaft sowie dem Lehrerkollegium organisiert und verwaltet.
3. Die Grundlage zu dieser Vereinigung ist der Rahmenplan für den muttersprachlichen Unterricht, Sekundarstufe I gemäß der 208. Verordnung über Rahmenpläne des Hessischen Kultusministers vom 15.4.1996. Dieser Rahmenplan ist ein Hauptbestandteil dieser Satzung.
4. Die Vereinigung hat ihren Sitz in 64347 Griesheim.

 

§ 2 Zweck der Vereinigung

Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugendhilfe und der Völkerverständigung.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

1. Vermittlung des Erlernens bzw. der Vervollständigung der persischen Sprache durch interessierte Kinder.
2. Herstellen und Pflege von Kontakten zwischen persisch sprechenden Kindern.
3. Herstellen und Pflege von Kontakten von Kindern, die die persische Sprache erlernen oder beherrschen mit mit persischen Kultur- und Jugendeinrichtungen.
4. Vorstellung und Erläuterung persischer Kunst und Kultur gegenüber Kindern.

Der Unterricht und sonstige Einrichtungen der Vereinigung sind für die Allgemeinheit, d.h. für alle Kinder zugänglich.

 

§ 3 Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus 4 Personen, und zwar dem Vorstandsvorsitzenden, zwei Vertretern und dem Buchhalter.
2. Die Vorstandsmitglieder werden aus der Reihe der Vereinsmitglieder von der Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich.
4. Der Vorstand ist verpflichtet, die Geschäfte der Vereinigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung der Vereinigung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung zu führen.

 

§ 4 Aufgabenbereich des Vorstandes

1. Aufsicht über den Unterricht.
2. Vermittlung zwischen Elternschaft und Lehrerkollegium.
3. Kontakt zwischen der Vereinigung (VMPD) und dem Schulamt der Stadt Darmstadt bzw. dem staatlichen Schulamt.
4. Organisation von kulturellen Veranstaltungen für die Schüler und Eltern.
5. Kontakte zwischen der Vereinigung und Kulturvereinen anderer Nationen zwecks möglicher Kooperation.
6. Die Lehrer und Lehrerinnen, die sich bewerben, werden vom Vorstand bestellt.

 

§ 5 Mitglieder, Beiträge

1. Die Mitglieder der Vereinigung und diejenigen (Nichtmitglieder), die die Dienstleistungen der Vereinigung in Anspruch nehmen, zahlen einen Beitrag.
2. Der Beitrag für die Mitglieder sowie Nichtmitglieder der Vereinigung wird vom Vorstand festgelegt.
3. Die Höhe des Beitrags wird durch den Vorstand in der Beitragsordnung festgelegt.
4. Der Vorsitzende der Vereinigung, die Vertreter und der Kassenwart haben Entscheidungsbefugnis für die Finanzverwaltung der Vereinigung. Sie sind gegenüber der Mitgliederversammlung verantwortlich.
5. Der Mitgliederbeitrag ist monatlich zu entrichten.
6. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

 

§ 6 Selbstlose Tätigkeit, Verbot der Zuwendung an Mitglieder und Verbot der Begünstigung

1. Die Vereinigung ist selbstlos tätig: sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2. Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 7 Lehrerkollegium

1. Die Voraussetzung, um als Lehrer/in in der Vereinigung beschäftigt zu sein, ist die pädagogische Fähigkeit im persischen Sprachunterricht (durch Vorlage von Zeugnissen) sowie die Nicht-Mitgliedschaft in einer politischen bzw. religiösen Gruppierung.
2. Die LehrerIinnen arbeiten ehrenamtlich auf Honorarbasis. Die Höhe wird durch den Vorstand festgelegt.
3. Die LehrerIinnen sind gegenüber dem Vorstand verantwortlich. Die Mitgliederversammlung kann über die Zusammenarbeit (Entlassung) mit den Lehrkräften auf Vorschlag des Vorstandes Entscheidungen treffen.

 

§ 8 Unterrichtsstätte

1. Der Unterricht findet mit Erlaubnis des städtischen Schulamts Darmstadt und des Kreisschulamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg in eine Schulen der Stadt Darmstadt bzw. des Landkreises Darmstadt-Dieburg statt.
2. Weitere Unterrichtsstätten werden bei Bedarf und in Abstimmung mit den Schulbehörden eingerichtet.

 

§ 9 Verhalten der Mitglieder in der Schule

1. Die Mitglieder der Vereinigung (VMPD) sind während ihres Aufenthaltes in der Schule nicht durch das staatliche Schulamt Darmstadt versichert.
2. Die Elternschaft übernimmt bei dem Betreten des Schulgebäudes die volle Verantwortung und haftet für ihre Kinder. Nicht-Mitglieder der Vereinigung dürfen sich nicht im Namen der Vereinigung in den Schulgebäuden und Klassenräumen aufhalten.
3. Die Elternschaft und das Lehrerkollegium sind verpflichtet, bei Anwesenheit im Schulgebäude die Schulordnung des staatlichen Schulamtes Darmstadt zu beachten.
4. Die Elternschaft ist auch verantwortliche gegenüber der Vereinigung (VMPD) für das Verhalten ihrer Kinder während des Unterrichts. Der Vorstand kann diesbezüglich auch Entscheidungen treffen.

 

§ 10
Zeugnisse, Noten

Um die Schüler zu motivieren, wird jedes Halbjahr ein Zeugnis für den Mutersprachlichen Persischunterricht und eventuell andere notwendige Fächer ausgestellt. Dieses Zeugnis hat zurzeit einen privaten Charakter. Die Schulleiter der Regelschulen sind nicht verpflichtet, dieses Zeugnis anzuerkennen.

Folgendes ist bei der Notengebung zu beachten:

1. Die Kinder, die in die 1. und 2. Klasse der Regelschule gehen, erhalten in ihrem Zeugnis die Zensur "teilgenommen".
2. Die Kinder, die in die 3. oder eine höhere Klasse der Regelschule gehen, jedoch weniger als ein Jahr am Persischunterricht teilnehmen und die persische Sprache nicht beherrschen, erhalten im 1. Halbjahreszeugnis die Zensur "teilgenommen".
3. Alle anderen Kinder müssen Noten gemäß den Bestimmungen der allgemeinen Schulordnung in ihren Zeugnissen erhalten. Der/die KlassenlehrerIn entscheidet alleine über die Noten nach pädagogischen Regeln.

 

§ 11 Aufnahme von neuen Schülern

SchülerInnen, die am Persischunterricht teilnehmen möchten, können jederzeit in die Vereinigung (VMPD) aufgenommen werden. Das Lehrerkollegium entscheidet, in welchen Jahrgang der/die SchülerIn aufgenommen wird.

 

§ 12 Mitgliederversammlung, Änderung, Auflösung

1. Mitgliederversammlungen werden von 2 Vorstandsmitgliedern schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von 2 Wochen einberufen.
2. Außerordentliche Versammlungen werden einberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies beantragen. Für die Einberufung von außerordentlichen Versammlungen gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der ordentlichen Mitgliederversammlung.
3. Der Versammlungsleiter und Protokollführer werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlungen werden schriftlich niedergelegt und vom Versammlungsleiter und Protokollführer unterzeichnet.
5. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung oder die Auflösung der Vereinigung enthält, ist eine Mehrheit der erschienenen Mitglieder erforderlich. Zur Änderung des Zwecks der Vereinigung ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.

 

§ 13 Vermögen der Vereinigung bei Auflösung

1. Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
2. Beschlüsse über Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
3. Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks ist das Vermögen der Vereinigung an die

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Diese Änderung der Satzung wurde am 25.11.2022 durch die Mitglieder der Vereinigung bestätigt.


Darmstadt, den 25. November 2022


Bemerkung: Der Wortlaut dieser Satzung mit folgenden Änderungen wird zur Registrierung beim Vereinsregister dem Notar übergeben. Der gewählte Vorstand der Vereinigung (VMPD) wurde von den Mitgliedern beauftragt, diese Satzung beim Amtsgericht Darmstadt zur Eintragung vorzulegen.

  1. § 4 Aufgabenbereich des Vorstandes, Abs. 6
  2. § 5 Mitglieder, Beiträge, Abs. 3, 5 und 6
  3. § 7 Lehrerkollegium, Abs. 2
  4. § 8 Unterrichtsstätte, Abs 1
  5. § 10 Zeugnisse, Noten, Abs 3
  6. § 12 Mitgliederversammlung, Änderung, Auflösung, Abs 5
  7. § 13 Vermögen der Vereinigung bei Auflösung, Abs 3