Beitrags- und Gebührenordnung des VMPD e. V.

(gemäß § 5 Abs. 3 der Vereinssatzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.

3. Monatsbeiträge:

Typ Beitrag Turnus
Mitgliedschaft 5 € monatlich
Unterricht für Mitglieder 20 € monatlich
Unterricht für Nicht-Mitglieder 30 € monatlich
Einzelunterricht für Erwachsene 25 € Pro Unterrichtsstunde
Unterricht für Erwachsene
(Gruppen bis max. 3 Personen)
35 €
45 €
2 Personen
3 Personen


4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

5. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Beiträge für die Versicherung der Kinder auf dem Gelände der Unterrichtsstätte und auch auf dem Weg dorthin und zurück enthalten.

6. Der Mitgliedsbeitrag ist pro Monat und im Voraus fällig und wird per Einzugsermächtigung abgebucht

7. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 5. jeden Monats auf das Beitragskonto des Vereins.
Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 2,50 zu zahlen.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren von EUR 5,00 pro Mahnung erhoben.
Beitragskonto
Bank: Die Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt
IBAN: DE91 5085 0150 0000 6722 70
Verwendungszweck: Name, Vorname des Kindes
Empfangsberechtigt bei Zahlung des Mitgliedsbeitrags in bar, ist ausschließlich der geschäftsführende Vorstand, in erster Linie der Schatzmeister!

8. Für zusätzliche Angebote (wie z.B. Sprach- oder Malkurs) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen vom geschäftsführenden Vorstand festgelegt werden.

9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.